Die Lagerung von Gefahrstoffen wie brennbaren bzw. entzündbaren Flüssigkeiten ist eine besondere Disziplin der Gefahrstofflagerung. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials bei bereits geringen Lagermengen ist die Lagerung stark reglementiert, beaufsichtigt und in professionelle Hände zu geben. Speziell für die Klasse der brennbaren oder entzündbaren Flüssigkeiten genehmigte Gefahrstofflager, vormals VbF-Lager, wie die der VS Logistics, erfüllen die hohen Anforderungen und machen die Lagerung sicher.
Die Einteilung brennbarer Flüssigkeiten geschieht nach ihrem Flammpunkt und dem Dampfdruck. Der Flammpunkt beschreibt die niedrigste Temperatur, bei der die Flüssigkeit bzw. die Dämpfe darüber durch eine hinzugefügte Zündquelle entfachen. So gelten Flüssigkeiten bis zu einem Flammpunkt von 55 Grad Celsius als entzündlich. Bei einem darunterliegenden Flammpunkt werden brennbare Flüssigkeiten in drei Gefahrenklassen entsprechend ihrer Gefährlichkeitsmerkmale eingeteilt. Laut der Gefahrstoffverordnung von 2015 ist diese Unterteilung folgendermaßen vorzunehmen:
Geltungsbereich nach GefStoffV bzw. RL 67/548/EWG
Flammpunkt
Geltungsbereich nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Flammpunkt
Je nach Lagerklasse der entzündbaren Flüssigkeiten sind unterschiedliche Vorschriften zur Lagerung geboten. Es gelten generell sehr niedrige Mengenschwellen. Ab einer Lagermenge brennbarer Flüssigkeiten von 1000 Litern ist ein spezielles Gefahrstofflager nötig. Für Lagerräume zur Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten gelten besondere Brandschutz- und Baubestimmungen. Es dürfen keine dauerhaften Aufenthaltsräume an den Lagerraum für entzündbare Flüssigkeiten angrenzen. Bei Lagermengen über einer Tonne muss eine Abgrenzung feuerbeständig sein (Widerstandsdauer von mindestens 90 Minuten). Ab einer Einlagerung von 20 Tonnen oder mehr muss der Lagerraum mit einer automatischen Feuerlöschanlage ausgestattet sein.
Die Lagerbehälter für die brennbaren Flüssigkeiten (beispielsweise IBC in verschiedenen Größen) müssen in Auffangräumen aufgestellt sein, welche beständig gegenüber den eingelagerten Flüssigkeiten sind. Hierzu müssen die Auffangräume folgende Kriterien erfüllen:
Dazu kommen Regelungen für den Löschwasserrückhalt für den Fall, dass brennbare Flüssigkeiten Löschwasser kontaminieren.
Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bedingt auch die entsprechenden Genehmigungen und Nachweise zur Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV bzw. WHG, wie sie beispielsweise im Eignungsfesstellungsverfahren nachgewiesen werden.
Auch die Löschmittel spielen eine wichtige Rolle bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten im Gefahrstofflager. Wasser als Löschmittel kann den Nachteil haben, dass es eher zur Brandausbreitung beiträgt, wenn brennbare Flüssigkeiten beispielsweise aufschwimmen und sich verteilen. Oftmals kommen somit Schaumlöschanlagen oder Gaslöschanlagen wie CO2-Löschanlagen zum Einsatz.
Aufgrund der hohen Brandgefahr steht ein starkes Augenmerk auf der Brandvermeidung. So dürfen sich keine gefährlichen Gasgemische bilden oder sammeln und in Brand geraten, bzw. zur Explosion kommen. Das wird vermieden durch Lüftungsanlagen, die mit einem permanenten Luftwechsel der Sammlung von Gasen vorbeugen, bzw. durch Ex-Schutz-Konzepte, die den Funkenschlag, bzw. die Entzündung unterbinden.
Gefahrstofflager wie die der VS Logistics sind auf die Lagerung von brennbaren und entzündbaren Flüssigkeiten ausgelegt. Die Brandabschnitte sind eigens für diese Nutzung ausgelegt. Die Auffangräume und Auffangvorrichtungen sind speziell für diesen Zweck konzipiert. Es kommen hoch effektive Gaslöschanlagen zum Einsatz und die Vorkehrung für Lüftung und Ex-Schutz sind getroffen. Die Gefahrstofflager der VS Logistics erfüllen alle Anforderungen zur Lagerung von brennbaren und entzündbaren Flüssigkeiten und verfügen über die entsprechenden Genehmigungen.
Weitere Informationen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in den Gefahrstofflagern der VS Logistics sind erhältlich unter: