Zur Lagerung von Gefahrstoffen ist ein rechtlicher Rahmen zu beachten. Dieser beschäftigt sich mit der Art der Gefahrstoffe und unterscheidet somit nach deren Eigenschaften und der entsprechenden Umgangsweise.
Das zu beachtende Regelwerk stellt insbesondere aber nicht ausschließlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) dar. Die Gefahrstofflagerung ist demnach gegeben, wenn ein Gefahrstoff mehr als 24 Stunden lagert.
Die TRGS 510 nimmt eine Einteilung der Gefahrstoffe in verschieden Gefahrstoffklassen, den Lagerklassen (LGK) vor und unterscheidet darin 13 Klassen:
LGK 1
LGK 2A
LGK 2B
LGK 3
LGK 4.1A
LGK 4.1B
LGK 4.2A
LGK 4.3
LGK 5.1A
LGK 5.1B
LGK 5.1C
LGK 5.2
LGK 6.1
LGK 6.2
LGK 7
LGK 8
LGK 9
LGK 10
LGK 11
LGK 12
LGK 13
Explosive Gefahrstoffe
Gase (ohne Aerosolverpackungen und Feuerzeuge)
Aerosolverpackungen und Feuerzeuge
Entzündbare Flüssigkeiten
Sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe
Entzündbare feste Gefahrstoffe
Pyrophore oder selbsterhitzungfähige Gefahrstoffe
Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Stark oxidierende Gefahrstoffe
Oxidierende Gefahrstoffe
Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen
Organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe
Giftige Gefahrstoffe
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Radioaktive Stoffe
Ätzende Gefahrstoffe
nicht belegt/frei
Brennbare Flüssigkeiten
Brennbare Feststoffe
Nicht brennbare Flüssigkeiten
Nicht brennbare Feststoffe
Die Lagerklasse eines Gefahrstoffes ist oft im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers genannt. Das Sicherheitsdatenblatt gibt umfangreich Auskunft zu einem Stoff und dessen Eigenschaften sowie Hinweisen im Umgang.
Je nach Lagerklasse und Menge definiert die TRGS, welche speziellen Anforderungen an die Lagerung, z.B. baulich und organisatorisch gestellt sind.
Das Sicherheitsdatenblatt und die Einstufung in Gefahrstoffklassen sind wesentliche Voraussetzung für einen Gefahrstofflogistiker wie VS Logistics, um die Möglichkeiten der Unterbringung in den Gefahrstofflagern der VS Logistics beurteilen zu können.
Ein dabei sehr wichtiges Instrument ist die Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510. Die Zusammenlagerungstabelle ist eine Matrix, die Auskunft darüber gibt, ob zwischen zwei Gefahrstofflagerklassen nach TRGS
Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss daher nicht nur das Sicherheitsdatenblatt des einzelnen Gefahrstoffes geprüft und dessen Rahmenbedingungen zur Lagerung beachtet werden. Es kommt auch darauf an, wie die Zusammensetzung des Lagerbestands insgesamt beschaffen ist, d.h. der Mix der Gefahrstoffe.
Dieser Bestand ist zu verwalten bzw. zu managen. Dies betrifft einerseits die dazu nötigen Informationen, z.B. durch eine spezielle Lagerverwaltungssoftware, die diese Informationen in ihrem regulatorischen Kontext verarbeiten und abbilden kann, als auch in der praktischen Umsetzung.
So zeigt sich, dass Gefahrstofflager mehrere Brandabschnitte erfordlich machen, um eine Seperatlagerung gewährleisten zu können. Diese Brandabschnitte haben unter Umständen auch unterschiedliche Anforderungen an Löschtechnik, Ex-Schutz, Temperaturführung, usw.
Die Gefahrstofflager der VS Logistics berücksichtigen die Anforderungen der TRGS 510 in umfangreichen Maße. Zum einen sind die Genehmigungungen und Voraussetzungen bzgl. fast aller Lagerklassen mit einigen wenigen Ausnahmen gegeben. Zum anderen verfügt die VS Logistics über ein umfangreiches Gefahrstoffmanagement sowie die baulichen Voraussetzungen wie eine Brandabschnittstrennung.
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