Gefahrstoffklassen

Zur Lagerung von Gefahrstoffen ist ein rechtlicher Rahmen zu beachten. Dieser beschäftigt sich mit der Art der Gefahrstoffe und unterscheidet somit nach deren Eigenschaften und der entsprechenden Umgangsweise.

 

Das zu beachtende Regelwerk stellt insbesondere aber nicht ausschließlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) dar. Die Gefahrstofflagerung ist demnach gegeben, wenn ein Gefahrstoff mehr als 24 Stunden lagert.

 

Die TRGS 510 nimmt eine Einteilung der Gefahrstoffe in verschieden Gefahrstoffklassen, den Lagerklassen (LGK) vor und unterscheidet darin 13 Klassen:

Lagerklassen nach TRGS 510

LGK 1

LGK 2A

LGK 2B

LGK 3

LGK 4.1A

LGK 4.1B

LGK 4.2A

LGK 4.3

LGK 5.1A

LGK 5.1B

LGK 5.1C

LGK 5.2

LGK 6.1

LGK 6.2

LGK 7

LGK 8

LGK 9

LGK 10

LGK 11

LGK 12

LGK 13

Explosive Gefahrstoffe

Gase (ohne Aerosolverpackungen und Feuerzeuge)

Aerosolverpackungen und Feuerzeuge

Entzündbare Flüssigkeiten

Sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe

Entzündbare feste Gefahrstoffe

Pyrophore oder selbsterhitzungfähige Gefahrstoffe

Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Stark oxidierende Gefahrstoffe

Oxidierende Gefahrstoffe

Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen

Organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe

Giftige Gefahrstoffe

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Radioaktive Stoffe

Ätzende Gefahrstoffe

nicht belegt/frei

Brennbare Flüssigkeiten

Brennbare Feststoffe

Nicht brennbare Flüssigkeiten

Nicht brennbare Feststoffe


Die Lagerklasse eines Gefahrstoffes ist oft im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers genannt. Das Sicherheitsdatenblatt gibt umfangreich Auskunft zu einem Stoff und dessen Eigenschaften sowie Hinweisen im Umgang.

 

Je nach Lagerklasse und Menge definiert die TRGS, welche speziellen Anforderungen an die Lagerung, z.B. baulich und organisatorisch gestellt sind.

 

Das Sicherheitsdatenblatt und die Einstufung in Gefahrstoffklassen sind wesentliche Voraussetzung für einen Gefahrstofflogistiker wie VS Logistics, um die Möglichkeiten der Unterbringung in den Gefahrstofflagern der VS Logistics beurteilen zu können.

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen TRGS 510

Ein dabei sehr wichtiges Instrument ist die Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510. Die Zusammenlagerungstabelle ist eine Matrix, die Auskunft darüber gibt, ob zwischen zwei Gefahrstofflagerklassen nach TRGS

  • Separatlagerung erforderlich ist,
  • die Zusammenlagerung eingeschränkt erlaubt ist unter Beachtung zusätzlicher Informationen, oder
  • die Zusammenlagerung erlaubt ist.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss daher nicht nur das Sicherheitsdatenblatt des einzelnen Gefahrstoffes geprüft und dessen Rahmenbedingungen zur Lagerung beachtet werden. Es kommt auch darauf an, wie die Zusammensetzung des Lagerbestands insgesamt beschaffen ist, d.h. der Mix der Gefahrstoffe.

 

Dieser Bestand ist zu verwalten bzw. zu managen. Dies betrifft einerseits die dazu nötigen Informationen, z.B. durch eine spezielle Lagerverwaltungssoftware, die diese Informationen in ihrem regulatorischen Kontext verarbeiten und abbilden kann, als auch in der praktischen Umsetzung.

 

So zeigt sich, dass Gefahrstofflager mehrere Brandabschnitte erfordlich machen, um eine Seperatlagerung gewährleisten zu können. Diese Brandabschnitte haben unter Umständen auch unterschiedliche Anforderungen an Löschtechnik, Ex-Schutz, Temperaturführung, usw.

 

Die Gefahrstofflager der VS Logistics berücksichtigen die Anforderungen der TRGS 510 in umfangreichen Maße. Zum einen sind die Genehmigungungen und Voraussetzungen bzgl. fast aller Lagerklassen mit einigen wenigen Ausnahmen gegeben. Zum anderen verfügt die VS Logistics über ein umfangreiches Gefahrstoffmanagement  sowie die baulichen Voraussetzungen wie eine Brandabschnittstrennung.

 

Lernen Sie mehr über das Gefahrstoffmangement der VS Logistics und treten Sie in Kontakt: