Gefahrstoffverordnung

Eine der Grundlagen im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgut und somit mit höchster Relevanz für Gefahrstofflager- oder Gefahrgutlagerbetreiber wie VS Logistics Warehousing bildet die Gefahrstoffverordnung (GeStoffV). Die wichtigsten Aspekte der Gefahrstoffverordnung im Überblick:

SChutz von Menschen und Umwelt (Abschnitt 1)

Die Gefahrstoffverordnung regelt die gesamten Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. Zum Schutz von Menschen und Umwelt beinhaltet die Verordnung umfassende Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie Vorschriften für praktische Schutzmaßnahmen. Dazu gehören auch Weiterbildung und regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter. Denn sowohl im Gefahrguttransport als auch in der Gefahrstofflagerung sind Spezialisten gefragt, die die rechtlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung kennen und in kundenspezifische Logistiklösungen umsetzen können.

Unterteilung in Gefahrenklassen und Informationspflichten (Abschnitt 2)

Die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und deren sichere Verpackung  werden in Abschnitt 2 geregelt. (§3, §4, §5 GefStoffV). Gefahrenklassen laut GefStoffV sind:

  • Gefahrenklasse 1: Physikalische Gefahren durch explosive, entzündbare und oxidierende Stoffe
  • Gefahrenklasse 2: Gesundheitliche Gefahren durch toxische, karzinogene und keimzellmutagene Stoffe
  • Gefahrenklasse 3: Umweltgefahren durch gewässergefährdende Stoffe
  • Gefahrenklasse 4: Weitere Gefahren durch ozonschädigende Stoffe

Die Kennzeichnung oder das Sicherheitsdatenblatt von Gefahrstoffen müssen gemäß §4 der Gefahrstoffverordnung in deutscher Sprache verfasst sein.

GEfährdungsbeurteilung und Grundpflichten (Abschnitt 3)

In §6 und §7 der Gefahrstoffverordnung sind die Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung geregelt, von der Beurteilung gefährlicher Eigenschaften bis zur Prüfung wirksamer Schutzmaßnahmen. Hinzu kommen Grundpflichten für den Arbeitgeber, um Gefährdungen für Beschäftigte und andere Personen auszuschließen.

Schutzmaßnahmen und Schulung der mitarbeiter (Abschnitt 4)

Im Zentrum der neuen Gefahrstoffverordnung stehen umfassende Regelungen für Schutzmaßnahmen und die Einweisung der Arbeitnehmer (§8-§15). Dazu zählen die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen für eine Lagerung ohne Gefährdung sowie ein festgelegter Maßnahmenplan für Notfälle.

VErbote, Vollzugsregelungen und bezüge zum Chemikaliengesetz (Abschnitte 5-7)

Der fünfte Abschnitt der Gefahrstoffverordnung regelt Verbote und Beschränkungen bei der Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen. Der siebte Abschnitt listet Ordungwidrigkeiten und Straftaten aus dem Chemikaliengesetz. Die Gefahrstoffverordnung trägt diesen Regelungen analog Rechnung. Für die Gefahrstofflogistik sind insbesondere §18-§20 aus dem sechsten Abschnitt relevant:

  • Unterrichtung der Behörden bei Unfällen und Betriebsstörungen
  • Behördliche Ausnahmen und Anordnungen
  • Die Aufgaben des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufene Ausschuß bestimmt die Grenzwerte am Arbeitsplatz und biologische Grenzwerte für Gefahrstoffe, zum Beispiel neue Regelungen der Gefahrstoffverordnung für Asbest.

Umsetzung der GEfahrstoffverordnung im Gefahrstofflager

Im Gefahrstofflager sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung zu kennen und umzusetzen. Für nicht spezialisierte Produzenten und Dienstleister ist es oft schwierig auf Höhe der Gesetzeslage zu agieren. Mit einem spezialisierten Gefahrstofflogistiker wie VS Logistics Warehousing kann der Kunde sicher sein, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird.

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