Eine der Grundlagen im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgut und somit mit höchster Relevanz für Gefahrstofflager- oder Gefahrgutlagerbetreiber wie VS Logistics Warehousing bildet die Gefahrstoffverordnung (GeStoffV). Die wichtigsten Aspekte der Gefahrstoffverordnung im Überblick:
Die Gefahrstoffverordnung regelt die gesamten Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. Zum Schutz von Menschen und Umwelt beinhaltet die Verordnung umfassende Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie Vorschriften für praktische Schutzmaßnahmen. Dazu gehören auch Weiterbildung und regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter. Denn sowohl im Gefahrguttransport als auch in der Gefahrstofflagerung sind Spezialisten gefragt, die die rechtlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung kennen und in kundenspezifische Logistiklösungen umsetzen können.
Die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und deren sichere Verpackung werden in Abschnitt 2 geregelt. (§3, §4, §5 GefStoffV). Gefahrenklassen laut GefStoffV sind:
Die Kennzeichnung oder das Sicherheitsdatenblatt von Gefahrstoffen müssen gemäß §4 der Gefahrstoffverordnung in deutscher Sprache verfasst sein.
In §6 und §7 der Gefahrstoffverordnung sind die Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung geregelt, von der Beurteilung gefährlicher Eigenschaften bis zur Prüfung wirksamer Schutzmaßnahmen. Hinzu kommen Grundpflichten für den Arbeitgeber, um Gefährdungen für Beschäftigte und andere Personen auszuschließen.
Im Zentrum der neuen Gefahrstoffverordnung stehen umfassende Regelungen für Schutzmaßnahmen und die Einweisung der Arbeitnehmer (§8-§15). Dazu zählen die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen für eine Lagerung ohne Gefährdung sowie ein festgelegter Maßnahmenplan für Notfälle.
Der fünfte Abschnitt der Gefahrstoffverordnung regelt Verbote und Beschränkungen bei der Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen. Der siebte Abschnitt listet Ordungwidrigkeiten und Straftaten aus dem Chemikaliengesetz. Die Gefahrstoffverordnung trägt diesen Regelungen analog Rechnung. Für die Gefahrstofflogistik sind insbesondere §18-§20 aus dem sechsten Abschnitt relevant:
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufene Ausschuß bestimmt die Grenzwerte am Arbeitsplatz und biologische Grenzwerte für Gefahrstoffe, zum Beispiel neue Regelungen der Gefahrstoffverordnung für Asbest.
Im Gefahrstofflager sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung zu kennen und umzusetzen. Für nicht spezialisierte Produzenten und Dienstleister ist es oft schwierig auf Höhe der Gesetzeslage zu agieren. Mit einem spezialisierten Gefahrstofflogistiker wie VS Logistics Warehousing kann der Kunde sicher sein, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird.
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